Neuigkeiten rund um Immobilien für Haus- & Grundstückseigentümer

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03.03.2011

Modernisierungsmieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig

Eine Modernisierungsmieterhöhung gem. § 559 Abs. 1 BGB ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme zuvor nicht gem. § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, die bisher nur als Pressemitteilung vorliegt (BGH, Urt. v. 02. 03. 2011 – VIII ZR 164/10; Pressemitteilung des BGH Nr. 34 v. 02.03.2011).

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20.02.2011

Nachlasspflegschaft beim Tod des Mieters

Dem Antrag eines Gläubigers (hier: Vermieters) auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach dem Tode eines Mieters muss auch dann stattgegeben werden, wenn im Nachlass keine ausreichenden Mittel zur Bezahlung des Nachlasspflegers vorhanden sind und der Gläubiger eine Vorschussleistung ablehnt. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Dresden hervor (OLG Dresden, Beschl. v. 09.12.2009 - 3 W 1133/09, DWW 2011, 19).

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19.02.2011

Haus & Grund Leipzig auf der Immobilienmesse vom 25.02.-27.02.2011

Besuchen Sie den Messestand von Haus & Grund Leipzig auf der diesjährigen Immobilien-Messe für Wohnen und Gewerbe. Informieren Sie ich über aktuelle Themen rund um Immobilien. Sie finden uns im CCL Ebene 0 am Stand B07. Außerdem können Sie uns im Rahmenprogramm kennenlernen. Einzelheiten finden in unserer Rubrik "Veranstaltungen".

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07.02.2011

Schönheitsreparaturen: Kostenerstattungsanspruch des Mieters verjährt in sechs Monaten

Der Anspruch des Mieters auf Erstattung der Kosten für rechtsgrundlos erbrachte Schönheitsreparaturen verjährt in sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Leipzig hervor (LG Leipzig, Urt. v. 22.12.2010 - 2 S 218/10).

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03.02.2011

BGH: Zu den Grenzen eines befristeten Kündigungsausschlusses

In seinem Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10, WuM 2011, 35 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein formularmäßiger wechselseitiger Kündigungsausschluss wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann, vier Jahre überschreitet.

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03.01.2011

Sprechstunden 2011: Terminübersicht aktualisiert

Haus & Grund Leipzig steht auch dieses Jahr seinen Mitglieder wie gewohnt zur Verfügung. Die neue Sprechstundenübersicht zu besonderen Themen finden Sie aktualisiert unter der Rubrik "Mitgliedervorteile" und dann "Thematische Sprechstunden". Die erste Sprechstunde findet am 06.01.2011 zur Thema "Bauberatung" statt. Bitte melden Sie sich vorher an.

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02.12.2010

Wasserkosten: Umlage von Grundgebühren – Haus & Grund weist Kritik zurück

Haus & Grund weist die Kritik an seiner Darstellung, wonach Hausbesitzer infolge eines aktuellen BGH-Urteils nun Grundgebühren der Wasserkosten für leerstehende Wohnungen verbrauchsabhängig umlegen dürfen (Pressemitteilung vom 04.11.; LVZ vom 22.11. sowie 01.12.), zurück.

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04.11.2010

BGH: Erleichterte Umlage der Kosten der Wasserversorgung in Leipzig

Die Kosten der Wasserversorgung in Leipzig dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2010 einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, auch wenn in den Kosten der Wasserversorgung Fixkosten wie Grundgebühren enthalten sind, die unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch des Mieters anfallen. Auf diese Entscheidung weist Rechtsanwalt Eric Lindner von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Leipzig hin (BGH, Urt. v. 06.10.2010 – VIII ZR

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03.11.2010

Wohnungsmängel: Zurückbehaltungsrecht des Mieters eingeschränkt

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat (BGH, Urt. v. 03.11.2010 – VIII ZR 330/09, Pressemitteilung Nr. 209/2010).

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06.09.2010

Sächsischer Landtag macht endlich den Weg frei für Änderung kommunaler Baumschutzsatzungen

Die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes war eine schwere Geburt. Aus einer zunächst einfachen Fassung musste die Regierung eine Fassung vorlegen, die die wichtigsten Kritikpunke ausräumte. Dennoch tragen die Änderungen zur Endbürokratisierung in den kommunalen Verwaltungen und eine wesentliche Erleichterung für uns Haus- und Grundbesitzer bei.

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