09.08.2011
Neue Pflicht: Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen
Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser bedeutet dies, dass das Wasser in solchen Anlagen jährlich auf Legionellen untersucht werden muss. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
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06.08.2011
BGH: Betriebskostenübersicht des Mieterbundes hat keine Aussagekraft
Mit seinem Urteil vom 06.07. 2011 (Az. VIII ZR 340/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der vom Deutschen Mieterbund herausgegebene „Betriebskostenspiegel für Deutschland“ in einem Gerichtsverfahren über die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Betriebskosten nicht den prozessualen Darlegungsanforderungen genügt.
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14.04.2011
Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen
Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin.
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04.11.2010
BGH: Erleichterte Umlage der Kosten der Wasserversorgung in Leipzig
Die Kosten der Wasserversorgung in Leipzig dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2010 einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, auch wenn in den Kosten der Wasserversorgung Fixkosten wie Grundgebühren enthalten sind, die unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch des Mieters anfallen. Auf diese Entscheidung weist Rechtsanwalt Eric Lindner von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Leipzig hin (BGH, Urt. v. 06.10.2010 – VIII ZR
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21.04.2010
Verfahren von Haus & Grund-Mitglied gegen Wasserwerke Leipzig erfolgreich
Im Wasserzählerstreit mit den Wasserwerken Leipzig hat Haus & Grund Leipzig seine jahrelange Rechtsposition nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2010 – VIII ZR 97/09 behaupten können. Die Praxis der Wasserwerke Leipzig bei der Auswahl der Wasserzählergröße wurde als ermessensfehlerhaft beanstandet. Das von Haus & Grund Leipzig initiierte Revisionsverfahren war damit erfolgreich.
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29.05.2009
BGH: Fehlende Nutzungsmöglichkeit als Betriebskostenumlagehindernis
Mit seinem Urteil vom 08.04.2009 - VIII ZR 128/08 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, den Mieter unangemessen benachteiligt.
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