Trinkwasserverordnung: Zuständige Untersuchungsstellen in Sachsen
Wie berichtet (News vom 09.08.2011), tritt die novellierte Trinkwasser-
verordnung am 01.11.2011 in Kraft. Für Sachsen finden Sie hier die zuständigen Untersuchungsstellen.
Gemäß § 14 Abs. 3 müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Anlagen mit einem Inhalt von größer oder gleich 400 l oder einem Inhalt von größer oder gleich 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle), die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, diese Anlagen ab diesem Zeitpunkt jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. § 15 Abs. 4 schreibt vor, dass diese Untersuchungen nur von auf Landeslisten aufgeführten Untersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen.
Für Sachsen finden Sie in dem hier aufrufbaren PDF-Dokument die zuständigen Untersuchungsstellen:
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