Legionellenprüfung: Zweite Änderungsverordnung ist in Kraft getreten

Die vom Bundesrat am 12. Oktober 2012 verabschiedete Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die einige wesentliche Änderungen für Eigentümer enthält, ist am 14.12.2012 in Kraft getreten (BGBl. I 2012, 2562).

Die vom Bundesrat am 12. Oktober 2012 verabschiedete Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die einige wesentliche Änderungen für Eigentümer enthält, ist am 14.12.2012 in Kraft getreten (BGBl. I 2012, 2562).

Mit dieser Änderungsverordnung ist die Frist für die erstmalige Untersuchung von Anlagen zur Trinkwassererwärmung auf den 31.12.2013 verlängert. Gleichzeitig ist das jährliche Prüfungsintervall nun in ein dreijähriges verlängert worden. Die Fristverlängerung für die erstmalige Legionellenprüfung ist rückwirkend zum 31.10.2012 in Kraft treten. Hierdurch ist gewährleistet, dass Eigentümer, die die bisherige Frist bis zum 31.10.2012 nicht eingehalten hatten, nicht pflichtwidrig gehandelt haben, wenn sie ihre Anlagen nicht bis dahin haben untersuchen lassen.

Die für Eigentümer wichtigsten Änderungen sind in einem neuen Infoblatt "Die neue Trinkwasserverordnung – Pflichten der Gebäudeeigentümer" zusammengefasst. Dieses kann in den Formularangeboten "Infoblätter rund um die eigene Immobilie" kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

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