Neueste Beiträge zum Thema – Schönheitsreparaturen

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01.06.2009

BGH: Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

Mit seinem Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Mieter, der im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel Schönheitsreparaturen durchführt, im Fall einer unwirksamen Endrenovierungsklausel ein Erstattungsanspruch nach den §§ 812 ff. BGB gegen den Vermieter zustehen kann.

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27.03.2009

Schönheitsreparaturen: Nachträgliche Endrenovierungsvereinbarung im Übergabeprotokoll – Ein sicherer Weg für Vermieter?

Nach der jüngsten BGH-Entscheidung vom 14.01.2009 - VIII ZR 71/08 ist eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Die auf den ersten Anschein vermieterfreundliche Entscheidung ist jedoch entgegen anderslautenden Kommentaren mit Vorsicht zu betrachten.

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09.07.2008

Bundesgerichtshof: Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr endgültig entschieden, dass ein Vermieter keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist (BGH, Urt. v. 09.07.2008 - VIII ZR 181/07; BGH-Pressemitteilung Nr. 131/2008).

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24.06.2008

Bundesgerichtshof: Farbwahlklauseln bei Beendigung des Mietverhältnisses wirksam

Die in einem Mietvertrag enthaltene Klausel „Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“, ist als Farbwahlklausel bei Beendigung eines Mietverhältnisses wirksam. Hierauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Leipzig im Anschluss an ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 18.06.2008 - VIII ZR 224/07) hin.

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29.05.2008

Schönheitsreparaturen - Mit Spannung erwartet: BGH entscheidet bald zu Mieterhöhungsmöglichkeit

Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wir in der Immobilienwirtschaft so mit Spannung erwartet, wie die zu der Frage, ob ein Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen, wenn die Klausel zur Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Wie die Entscheidung voraussichtlich aussieht, erfahren Sie im Folgenden.

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27.03.2008

BGH: Exzessives Rauchen begründet Schadensersatzpflicht des Mieters

Rauchen, das eine Verschlechterung der Wohnung verursacht, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lässt, begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters.

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