Schönheitsreparaturen - Mit Spannung erwartet: BGH entscheidet bald zu Mieterhöhungsmöglichkeit
Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wir in der Immobilienwirtschaft so mit Spannung erwartet, wie die zu der Frage, ob ein Vermieter berechtigt ist, die Miete zu erhöhen, wenn die Klausel zur Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Wie die Entscheidung voraussichtlich aussieht, erfahren Sie im Folgenden.
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