19.03.2015
Wirklich ein neuer Paukenschlag aus Karlsruhe?
In den Medien werden die gestern verkündeten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als neuer "Paukenschlag" aus Karlsruhe bezeichnet (BGH, Urteile vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13). Bei genauerem Hinsehen ist dabei nicht alles neu. Haus & Grund beantwortet hier die wichtigsten Fragen für Vermieter in einer Schnellübersicht.
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16.07.2013
Hohe Qualität der Mietverträge von Haus & Grund Leipzig erneut bestätigt
Die Juristen unseres Vereins beobachten ständig fortlaufend die Rechtsentwicklung und vor allem die Rechtsprechung des BGH. Erneut änderte sich vor wenigen Wochen die Rechtsprechung und stellte folgende unwirksame Klausel in einem Mietvertrag fest: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts". Die Verträge von Haus & Grund Leipzig berücksichtigen bereits den Inhalt des Urteils.
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15.01.2013
Schönheitsreparaturen: Mit längeren Regelfristen auf der sicheren Seite
Die Frage, welche Renovierungsfristen in Formularmietverträgen seit Anfang 2008 angemessen sind, hat aktuell das Amtsgericht Gießen beschäftigt (AG Gießen, WuM 2012, 438). Danach sind die ehemals als üblich angesehenen Renovierungs-intervalle von drei, fünf und sieben Jahren in Mietverträgen seit Anfang 2008 als unangemessen kurz anzusehen.
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16.11.2012
Schönheitsreparaturen nach "angemessenen Zeitabständen" und "Grad der Abnutzung"
Eine mietvertragliche Formularklausel, nach der der Mieter „nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan“ verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen durchzuführen, benachteiligt den Mieter unangemessen gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und ist deswegen unwirksam. Das hat aktuell das Landgericht Gießen entschieden (LG Gießen, Urt. v. 04.07.2012 – 1 S 11/12, WuM 2012, 604).
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29.08.2012
Schönheitsreparaturen: Nur längere Regelfristen angemessen
Die Frage, welche Renovierungsfristen in Formularmietverträgen seit Anfang 2008 angemessen sind, hat aktuell das Amtsgericht Gießen beschäftigt (AG Gießen, WuM 2012, 438). Danach sind die ehemals als üblich angesehenen Renovierungs- intervalle von drei, fünf und sieben Jahren in Mietverträgen seit Anfang 2008 als unangemessen kurz anzusehen.
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10.05.2011
BGH: Kurze Verjährung des Erstattungsanspruchs für Renovierungskosten
Wie zu erwarten war, hat der BGH mit Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 195/10 entschieden, dass der Anspruch eines Mieters auf Erstattung von Renovierungskosten wegen einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel nach § 548 Abs. 2 BGB innerhalb von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses verjährt.
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