11.04.2014
Mietpreisbremse bringt mehr Schaden als Nutzen
Sowohl die vier führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands als auch separat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommen in aktuellen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die von der Großen Koalition geplante Mietpreisbremse dem Wohnungsmarkt mehr schadet als nutzt.
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02.03.2014
Mietpreisbremse und Bestellerprinzip für Maklerleistungen
Mit Einführung der Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung (Mietpreisbremse) greift der Gesetzgeber massiv in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) ein, ohne diesen Eingriff begründen oder rechtfertigen zu können: bezahlbarer Wohnraum wird nicht geschaffen, Gentrifizierung nicht verhindert. Bestehende Mietver-hältnisse werden bereits durch das soziale Mietrecht geschützt. Überdies explodieren die Mieten nicht, vielmehr steigen die – nicht selten durch den Staat verursachten – Nebenkosten
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25.10.2013
Mietpreisbremse: Bundesbank liest Parteien die Leviten
In ihrem aktuellen Monatsbericht spricht sich die Bundesbank gegen eine Mietpreisbremse aus. Damit liest die Bundesbank in ungewohnt deutlicher Form allen im Bundestag vertretenen Parteien die Leviten – erfreulicherweise rechtzeitig vor Abfassung des Koalitionsvertrags. Die Bundesbank hat Recht mit ihrer Feststellung, dass eine allgemeine Mietpreisbremse Investoren abschrecke.
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06.06.2013
Haus & Grund fordert: Mehr Markt – weniger staatliche Gängelung!
"Wir brauchen mehr Markt und weniger staatliche Gängelung, damit in Deutschland auch in Zukunft weiterhin ausreichend Wohnraum zu angemessenen Preisen angeboten werden kann." Das forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute vor dem Beginn des 127. Zentralverbandstages von Haus & Grund Deutschland, der am 6. und 7. Juni in Berlin stattfindet.
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06.05.2013
Neues Mietrecht: Bayern als erstes Bundesland mit "Kappungsgrenzen- Verordnung"
Am 1. Mai ist die Reform des Mietrechts in Kraft getreten. Das teilte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit. "Mit diesem Gesetz wird endlich den Mietbetrügern das Leben erschwert und die energetische Modernisierung des Gebäudebestands von bürokratischem Ballast befreit", sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Indessen hat Bayern als erstes die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen durch Rechtsverordnung von 20 auf 15 % abgesenkt.
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30.07.2009
BGH: Vereinbarte Wohnfläche ist bei Mieterhöhung maßgeblich
In seinem Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 205/08 hat der VIII. Zivilsenat des BGH entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen ist. Dies gelte auch, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweiche.
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