Positionspapier zur Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung und zum Beststellerprinzip für Maklerleistungen
Mit Einführung der Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung (Mietpreisbremse) greift der Gesetzgeber massiv in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) ein, ohne diesen Eingriff begründen oder rechtfertigen zu können: bezahlbarer Wohnraum wird nicht geschaffen, Gentrifizierung nicht verhindert. Bestehende Mietverhältnisse werden bereits durch das soziale Mietrecht geschützt.
Die Stellungnahme von Haus & Grund Deutschland kann hier vollständig abgerufen werden.