Neueste Beiträge zum Thema – Mietrecht

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13.02.2014

Die Berücksichtigung von Leerstand bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen | Lindner, AnwZert MietR 2/2014 Anm. 1

Die auf leerstehende Flächen entfallenden Betriebskosten trägt der Vermieter. Dieser Grundsatz gilt längst nicht mehr als unumstößlich. Statistisch betrachtet sind die regionalen Unterschiede bei einem heterogenen Wohnungsmarkt freilich groß. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie sich die Rechtsprechung zum Leerstandrisiko entwickelt hat und welches Bild sich zu verschiedenen Betriebskostenarten ergibt.

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01.02.2014

Untervermietung an Touristen in der Regel unzulässig

In seinem Urteil vom 8. Januar 2014 (Az. VIII ZR 210/13) hat der BGH entschieden, dass eine Erlaubnis zur Untervermietung den Mieter grundsätzlich nicht zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt.

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06.01.2014

Bundesgerichtshof entscheidet zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil mit der formellen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung beschäftigt (BGH, Urt. v. 09.10.2013 - VIII ZR 22/13). Der BGH geht dabei auf die in der Literatur geäußerte Kritik zu seiner Rechtsprechung ein. Die Entscheidung ist gleichermaßen bedeutsam für Wohn- und Geschäftsraummietverhältnisse.

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14.11.2013

Mietverträge von Haus & Grund Leipzig: Renovierungsklauseln sind wirksam

Die in Wohnraummietverträgen von Haus & Grund Leipzig enthaltene Schönheitsreparatur- und Abgeltungsklausel ist wirksam. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig hervor (AG Leipzig, Urt. v. 11.10.2013 – 167 C 5595/13). Lesen Sie dazu mehr in unserem aktuellen Artikel.

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17.10.2013

Auswirkungen des Vermieterpfandrechts auf die Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB | Lindner, AnwZert MietR 21/2013, Anm. 2

Wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung nach § 546a Abs. 1 BGB als Entschädigung die vereinbarte
Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Wie aber ist der Fall zu bewerten, wenn der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses an allen oder einzelnen Sachen sein Vermieterpfandrecht geltend macht?

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30.07.2013

Unwirksame Befristung führt zu wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht

Befristete Mietverträge werden heute Zeitmietverträge genannt. Sie sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig und benötigen eine genaue Begründung. Ist die Befristung unwirksam vereinbart, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Mieter oder Vermieter ordentlich kündigen kann. Vielmehr gilt ein beiderseitiger Kündigungsverzicht als vereinbart.

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30.07.2013

Unwirksame Befristung führt zu wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht

Befristete Mietverträge werden heute Zeitmietverträge genannt. Sie sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig und benötigen eine genaue Begründung. Ist die Befristung unwirksam vereinbart, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Mieter oder Vermieter ordentlich kündigen kann. Vielmehr gilt ein beiderseitiger Kündigungsverzicht als vereinbart.

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16.07.2013

Hohe Qualität der Mietverträge von Haus & Grund Leipzig erneut bestätigt

Die Juristen unseres Vereins beobachten ständig fortlaufend die Rechtsentwicklung und vor allem die Rechtsprechung des BGH. Erneut änderte sich vor wenigen Wochen die Rechtsprechung und stellte folgende unwirksame Klausel in einem Mietvertrag fest: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts". Die Verträge von Haus & Grund Leipzig berücksichtigen bereits den Inhalt des Urteils.

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17.06.2013

Kleinreparaturklauseln und Höchstbetrag für Einzelreparatur

Die in einer Formularklausel enthaltene Obergrenze von 120,00 EUR pro Einzelreparatur für die vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Bingen am Rhein hervor (AG Bingen am Rhein, Urt. v. 04.04.2013 – 25 C 19/13, WuM 2013, 349).

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03.06.2013

Betriebskosten und Bestimmtheit der Umlagevereinbarung

Ein Mieter ist nur dann verpflichtet, abgerechnete Betriebskosten zu zahlen, wenn dies klar und eindeutig im Mietvertrag vereinbart ist. Die vereinbarte Mietstruktur muss erkennen lassen, dass der Mieter die Betriebskosten ganz oder anteilig neben der Grundmiete tragen soll. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.07.2012 – 3 U 147/11, ZMR 2013, 337).

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