Amtsgericht: Leipziger Mietspiegel 2020 nicht qualifiziert
Auf den Verstoß, der zu diesem Ergebnis führt, hatte Haus & Grund seit August 2022 mehrfach aufmerksam gemacht.
Hintergrund ist das Mietspiegelreformgesetz. Darin ist für sogenannte qualifizierte Mietspiegel eine Aktualisierungspflicht von zwei Jahren vorgesehen. Maßgebend ist der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden, was für den Mietspiegel 2020 der 1. August 2020 war. Eine Fortschreibung des Mietspiegels 2020 binnen dieser Zwei-Jahres-Frist wurde von der Stadt Leipzig aber nicht vorgenommen. Stattdessen hat die Stadt den Stichtag der Datenerhebung für den Mietspiegel 2022 auf den 1. Oktober 2022 gelegt. Dies wurde nun gerichtlich beanstandet.
Ronald Linke, Vorsitzender von Haus & Grund Leipzig: „Das Amtsgericht bestätigt unsere Auffassung nun, dass Leipzig seit August 2022 keinen qualifizierten Mietspiegel mehr hatte. Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete konnte damit u.a. wieder auf Vergleichswohnungen zurückgegriffen werden.“ Ronald Linke weiter: „Durch den seit 16. Juni 2023 in Kraft gesetzten neuen Mietspiegel 2022 ändert sich an dieser Lage nichts. Dieser ist u.a. wegen der rechtswidrigen Datenerhebung ebenfalls nicht qualifiziert, möglicherweise sogar nichtig. Von Rechtsfrieden durch den Leipziger Mietspiegel kann keine Rede sein."
RA Dr. Eric Lindner