11.02.2015
Informationen zum neuen Eichgesetz
Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt das bisherige Eichgesetz außer Kraft. Haus & Grund hat für seine Mitglieder Informationen zu speziellen Themen, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung ab dem 1. Januar 2015 ergeben, zusammengestellt.
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11.02.2015
Informationen zum neuen Eichgesetz
Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das bisherige Eichgesetz außer Kraft getreten. Haus & Grund hat für seine Mitglieder Informationen zu speziellen Themen, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung ab dem 1. Januar 2015 ergeben, zusammengestellt.
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09.02.2015
Neue Tücken beim Kauf von Mehrfamilienhäusern
Wie Beratungspraxis von Haus & Grund zeigt, wird so mancher Kauf von Mehrfamilienhäusern in der letzten Zeit von der neu geregelten Kündigungsbeschränkung in § 577a Abs. 1a BGB durchkreuzt. Die Rede ist von der seit Mai 2013 geltende Kündigungsbeschränkung bei dem Erwerb von Häusern durch Erwerbermehrheiten.
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07.01.2015
Energie einsparen in Wohngebäuden
Die Bundesregierung hat bei ihrer jüngsten Überarbeitung der Energieeinsparverordnung die Eigentümer von Bestandsgebäuden mit neuen Maßnahmen weitgehend verschont. Dennoch sind auch in diesem Jahr einige Fristen zu beachten, da bei einem Verstoß neuerdings ein Bußgeld droht.
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19.08.2014
Legionellenbefall und Mietminderung
Seit 01.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, Trinkwasser auf Legionellenbefall untersuchen zu lassen, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Die Erstuntersuchungen mussten bis 31.12.2013 abgeschlossen sein. Nun liegt eine erste Entscheidung aus der Instanzrechtsprechung vor, die sich mit der Minderungshöhe in Fällen des Legionellenbefalls befasst (AG Dresden, Urt. v. 11.11.2013 - 148 C 5353/13).
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28.05.2014
Arbeitshilfe zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat eine Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen veröffentlicht. Anhand der Arbeitshilfe sollen die vorhandenen Energieausweise leichter in die jeweiligen Ausweis-Generationen eingeordnet werden, um dann feststellen zu können, wie lange die Ausweise noch weiter genutzt werden dürfen.
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