Praxis-Merkblatt zu Steuern auf PV-Anlagen
Beispielsweise fällt auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden – auch auf dem Balkon – installiert werden (Nullsteuersatz). Dies umfasst auch die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, die Speicher sowie die Montage. Vergünstigungen gibt es auch bei der Einkommensteuer.
Für die bislang notwendige steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen wurde zudem gestern eine sog. Nichtbeanstandungsregelung getroffen.
Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.
Die Nichtbeanstandungsregelung steht hier zum Abruf bereit.