Das neue Forderungssicherungsgesetz - Haftungsfalle für WEG-Verwalter
Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ist das Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten, welches hauptsächlich Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertragsrecht geändert hat. Nicht nur die gewerbliche Bauwirtschaft, sondern auch und gerade private Bauherrn bzw. Wohnungsverwaltungen werden hierdurch erheblich betroffen, weshalb die Neuregelungen bekannt sein und beachtet werden sollten.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus dem Seminarskript der Frühjahrveranstaltung der Haus & Grund-Akademie.
Der gesamte Beitrag kann hier als PDF-Datei heruntergelanden werden.
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