Neues Konzept für angemessene Kosten der Unterkunft ab 2015
Die Stadt Leipzig hat ihre neue Richtlinie für angemessene Kosten der Unterkunft ab 01.01.2015 vorgelegt. Mit diesem Konzept werden die seit September 2012 geltenden Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten angehoben. Die neuen Angemessenheitsgrenzen gelten für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Als angemessen gelten künftig abhängig von der jeweiligen Größe der Bedarfsgemeinschaft Grundmieten von 4,52 bis zu 4,73 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Angemessenheitsgrenzen für die Mietnebenkosten wurden ebenfalls angehoben. Der Richtwert für die kalten Betriebskosten beträgt nunmehr bis zu 1,39 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und bis zu 1,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die Heiz- und Warmwasserkosten.
Hier finden Sie die neuen Werte im Vergleich zu den bisherigen (Gesamtübersicht siehe unten):
Eine Gesamtübersicht der "Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Nichtprüfungsgrenzen der Heizung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Bedingungen der Leistungsberechtigten" finden Sie auch hier (bitte klicken).
Bei Fragen stehen das Sozialamt der Stadt Leipzig (Tel.: 0341/123-9139) und Haus & Grund Leipzig zur Verfügung.
Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner
Quelle:
Stadt Leipzig, Pressemeldung 1033/2014 vom 19.12.2014