Beschluss der Mietpreisbremse befremdlich

Der Bundestag hat heute die Mietpreisbremse beschlossen. In diesem Zusammenhang bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann es als befremdlich, mit welcher Leichtigkeit eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtliche Bedenken beiseiteschiebt.

Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken beiseitegeschoben

Der Bundestag hat heute die Mietpreisbremse beschlossen. In diesem Zusammenhang bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann es als befremdlich, mit welcher Leichtigkeit eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtliche Bedenken beiseiteschiebt. "In ihrer Funktion als Gesetzgeber seien die Abgeordneten in ganz besonderem Maße dem Grundgesetz verpflichtet. Deshalb müssten begründete Hinweise auf verfassungsrechtliche Hürden zumindest ernsthaft diskutiert werden", forderte der Verbandschef. Dies sei bei der Mietpreisbremse nicht ansatzweise geschehen. Er verwies dabei auf ein im November vergangenen Jahres veröffentlichtes Gutachten von drei renommierten Verfassungsrechtlern der Berliner Humboldt-Universität, in dem detailliert auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen wird und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden.

Laut Kornemann zeugt das Votum des Bundestages zudem von Unkenntnis marktwirtschaftlicher Prinzipien. "Wer glaubt, dass die Qualität, aber auch die Quantität des Wohnungsangebots von einer Preisobergrenze unbeeinflusst bleibt, der irrt. Die Eigentümer werden künftig nur noch das Notwendigste tun, um ihre Immobilien instand zu halten, weil sie ihre Aufwendungen nicht mehr refinanzieren können", stellte Kornemann klar. Langfristig werde sich die Wohnungsqualität verschlechtern, was gerade auch Mieter spüren werden.

Keine Auswirkungen in Leipzig

Für den Leipziger Wohnungsmarkt ändert sich durch das heute beschlossene Gesetz nichts. Die Mietpreisbegrenzung gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese dürfen von der Landesregierung für die Dauer von höchstens fünf Jahren ausgewiesen werden. In diesen Gebieten darf die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnungen nicht mehr als 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen sind Neubauten und die Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. Die Landesregierungen können von der Verordnungsermächtigung wiederholt, aber nur bis spätestens zum 31. Dezember 2020 Gebrauch machen. Bei dem Leipziger Wohnungsmarkt handelt es sich im Vergleich zu Städten wie Hamburg oder München um einen entspannten Markt, bei dem viel Wohnraum verfügbar ist. Von dieser Prämisse geht selbst die Stadt Leipzig im jüngsten Statistischen Quartalsbericht IV/2014 aus (News v. 04.03.2015).

 

Haus & Grund Deutschland
Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner

 

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