Angabe der Effizienzklasse A+ bis H ab 2015 Pflicht
Angabe der Effizienzklasse A+ bis H ab 2015 Pflicht
Genauso wie heute bereits bei Elektrogeräten, sollen ab 2015 auch Wohngebäude gemäß ihrem errechneten Energiebedarf in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt werden. Dies ergibt sich aus den von der Bundesregierung vor wenigen Tagen beschlossenen neuen Energiesparvorgaben für Wohngebäude.
Laut Haus & Grund wird mit dieser Kennzeichnung eine Transparenz vorgetäuscht. Für Miet- und Kaufinteressenten sind diese Buchstabenklassen vollkommen unbrauchbar. Entscheidend sind nämlich die in einer Wohnung oder in einem Haus anfallenden Energiekosten – nicht die Anzahl der möglicherweise anfallenden Kilowattstunden. Bei einem Haus der Klasse C wisse man, dass der Endenergiebedarf des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr etwa zwischen 75 und 100 Kilowattstunden liege. Die konkreten Kosten blieben dagegen im Dunkeln, denn diese sind von der Beheizungsart abhängig.
Haus & Grund kritisierte insbesondere die in Vermietungsanzeigen anzugebende neue Buchstabenkennzeichnung für Gebäude als unbrauchbar und irreführend. Statt endlich für eine Entlastung bei den Stromkosten zu sorgen, werden Nebelkerzen geworfen, die weder den Verbrauchern noch dem Klima nützen.
Haus & Grund Leipzig