Endspurt für die Betriebskostenabrechnung: Mit professioneller Unterstützung auf der sicheren Seite
Abrechnungsfrist für Betriebskosten und Nachforderungsausschluss in der Wohnraummiete
Vermieter müssen ihren Mietern bis zum 31. Dezember 2014 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 zustellen, wenn sie nach dem Kalenderjahr abrechnen. Andernfalls können sie grundsätzlich keine Nachzahlungen mehr vom Mieter verlangen. Darauf weist der Leipziger Ortsverein des Eigentümerverbandes Haus & Grund hin. "Bei der Abrechnung sind zahlreiche Formalien einzuhalten. Wer hier nicht aufpasst, bleibt schnell auf seinen Kosten sitzen", warnt Rechtsanwalt Dr. Eric Lindner, Geschäftsführer von Haus & Grund Leipzig. Professionelle Unterstützung erhalten Vermieter von Haus & Grund.
Haus & Grund rät ebenfalls, im Zuge einer Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anzuheben. Dabei kann auch ein Sicherheitszuschlag für zukünftig konkret sich abzeichnende Preis- oder Kostensteigerungen berücksichtigt werden.
Verjährung von Mietansprüchen
Bis Jahresende 2014 müssen darüber hinaus auch Nachzahlungsansprüche aus früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht werden. Dies betrifft Nachzahlungen aus dem Abrechnungszeitraum 2010, die im Laufe des Jahres 2011 gegenüber Mietern fällig gestellt worden sind. Für diese Nachzahlungsansprüche begann die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2011 zu laufen und endet am 31. Dezember 2014.
Schließlich ist am Jahresende auch zu beachten, dass Ansprüche auf Zahlung von Miete zum Ablauf des 31. Dezember 2014 verjähren, wenn diese den Zeitraum vom 01.01.2011-31.12.2011 betreffen. Bei diesen im Laufe des Jahres 2011 fällig gewordenen Mietzahlungsansprüchen hat die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist ebenfalls am 31. Dezember 2009 zu laufen begonnen und endet zum Ablauf des 31. Dezember 2014.
In beiden Fällen können sich Vermieter mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Zahlungsklage behelfen. Sowohl Mahnbescheid als auch Klage müssen in diesem Fall vor dem 31. Dezember bei Gericht eingehen.
Haus & Grund Leipzig | RA Dr. Eric Lindner