BGH erhöht Schutz für Bauherren: Belehrungspflicht des Notars bei Erschließungs- und Anschlusskosten
Notare sind verpflichtet, Bauherren auf mögliche Risiken bei der Übernahme der Erschließungs- und Anschlusskosten an das öffentliche Leitungs- und Straßennetz durch den Bauträger hinzuweisen. Auf das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Leipzig hin (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 136/07).
Im vorliegenden Fall hatte der beurkundende Notar die Bauherren nicht darüber aufgeklärt, dass im Falle der Insolvenz des Bauträgers die Erschließungs- und Anschlusskosten von den Bauherren zu tragen sind, auch wenn diese die Kosten bereits an den Bauträger gezahlt haben. Nach der Insolvenz des Bauträgers wurden die Bauherren von der Kommune mit Gebührenbescheid zur Zahlung von über 8.500 Euro aufgefordert.
Der BGH sah den verklagten Notar als verpflichtet an, den Bauherren über die Folgen zu belehren, die im Falle der Leistungsunfähigkeit des Bauträgers eintreten, und Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken durch eine vertragliche Gestaltung des Notarvertrags vermieden werden können. Aufgrund der besonderen Konstellation beim Bauträgervertrag sei der Bauherr besonders schutzbedürftig. Beim Kauf vom Bauträger tragen die Bauherren erhebliche Risiken, weil ihnen das Grundstück erst nach Abschluss des Bauvorhabens übereignet wird.