Kabelfernsehen und Glasfaserausbau
Nur noch bis 30. Juni 2024 können Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen, sofern sie ihre Mieter zur Zahlung der Betriebskosten vertraglich verpflichtet haben. Vermieter müssen also handeln, wenn sie am Ende nicht auf den Kosten für das TV-Signal sitzen bleiben wollen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf die Änderung der Rechtslage zu reagieren. Dabei müssen Vermieter sowohl das vertragliche Verhältnis zu ihren Mietern sowie die Vertragsbeziehung zu ihrem Kabelnetzanbieter im Blick behalten. (INFO.59)
Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier im aktuellen Infoblatt Nr. 59 zum Thema Kabelfernsehen und Glasfaserausbau von Haus & Grund Deutschland.