Steckersolargeräte und Online-Eigentümerversammlungen

Gesetzentwurf liegt vor und geht in die Verbändeanhörung.

Nach einem aktuellen Gesetzentwurf soll die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) zu installieren sowie reine Online-Eigentümerversammlungen abzuhalten.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Steckersolargeräte, also Solarpanels, die am Balkon montiert werden, privilegiert behandelt werden. Dafür soll der Katalog der privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG erweitert werden. Gleichzeitig soll ein Anspruch für Mieter nach § 554 BGB auf Einbau eines solchen Balkonkraftwerkes geschaffen werden. Zudem soll mit dem Entwurf die reine online-Eigentümerversammlung möglich gemacht werden.

Der Gesetzentwurf geht demnächst in die Verbändeanhörung. Eine Stellungnahme von Haus & Grund ist in Vorbereitung.

 

 

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