Grundsteuerreform im Freistaat Sachsen rechtssicher umsetzen
Hobusch: Landesregierung muss Wort halten und darf Eigentümer und Mieter nicht zusätzlich belasten
Der Landesverband Haus & Grund Sachsen hat die Staatsregierung aufgefordert „Wort zu halten und ein sächsisches Grundsteuermodell einfach und transparent in der Anwendung umzusetzen. Die Grundsteuerreform darf in Sachsen nicht dazu führen, dass Eigentümer und Mieter zusätzlich belastet werden“, sagte der Präsident des sächsischen Verbandes der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, René Hobusch.
Der Verbandspräsident verwies auf ein aktuelles Gutachten aus dem Frühjahr, das dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Reformmodell bereits wieder die Verfassungsmäßigkeit abspricht. „Der Freistaat Sachsen muss hier einen rechtssicheren Weg finden. Für die Gemeinden wäre es ein Bärendienst, wenn die Umsetzung der Grundsteuerreform erneut ein Fall für das Verfassungsgericht wäre“. Hobusch forderte die Landesregierung daher erneut auf, von der Möglichkeit einer eigenen Landesregelung Gebrauch zu machen und ein Gesetz vorzulegen, das „sich nicht an Wertfaktoren orientiert, sondern an der tatsächlichen Grundstücksfläche. Die Grundsteuer darf nicht zu einer verkappten Vermögenssteuer werden, denn der Gewinn aus Vermietungen wird bereits über die Einkommensteuer abgeschöpft“.
Eine aktuelle Befragung der Mitglieder von Haus & Grund Sachsen hat ergeben, dass der Mehrzahl der privaten sächsischen Vermieter durchschnittlich nur knapp 500 Euro aus Vermietung und Verpachtung verbleiben.
Hintergrund: Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die grundsteuerliche Bewertung nach Einheitswerten verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Regelung in Kraft zu setzen. Diese wiederum muss bis Ende 2024 in den Ländern umgesetzt werden, damit die Grundsteuer in den Gemeinden ab dem 01.01.2025 weiter erhoben werden kann. Nach der Sitzung des sächsischen Koalitionsausschusses Ende Juni 2020 war bekannt geworden, dass der Freistaat noch vor der Sommerpause einen Entwurf eines sächsischen Grundsteuergesetzes zur Anhörung freigeben und der Öffentlichkeit präsentieren möchte.
René Hobusch
Haus & Grund Sachsen