Straßenausbaubeitragssatzung in Leipzig: Änderungspläne vorläufig vom Tisch

Die geplante Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung in Leipzig ist vorläufig ausgesetzt. Der Leipziger Stadtrat will sich zunächst nicht weiter mit dieser Thematik beschäftigen (Stand: Mitte Juni 2010). Haus & Grund hatte die geplante Änderung der Satzung hinsichtlich der Abschaffung von Anhörungspflichten abgelehnt. Dazu hat Haus & Grund Leipzig besonders mit der FDP-Fraktion Gespräche geführt, die sich dann im Juni im Leipziger Amtsblatt auch ablehnend zum Änderungsvorhaben geäußert hat.

Die geplante Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung in Leipzig ist vorläufig ausgesetzt. Der Leipziger Stadtrat will sich zunächst nicht weiter mit dieser Thematik beschäftigen (Stand: Mitte Juni 2010).
Haus & Grund hatte die geplante Änderung der Satzung hinsichtlich der Abschaffung von Anhörungspflichten abgelehnt. Dazu hat Haus & Grund Leipzig besonders mit der FDP-Fraktion Gespräche geführt, die sich dann im Juni im Leipziger Amtsblatt auch ablehnend zum Änderungsvorhaben geäußert hat.

Die vom Verkehrs- und Tiefbauamt stammende Vorlage sah vor, die Straßenausbaubeitragssatzung in zwei Punkten zu ändern. Einerseits sollte die Definition der Einteilung der Verkehrsanlagen in drei Kategorien rechtssicherer und in der Praxis nachvollziehbarer gestaltet werden. Dabei sollte die Definition, was nach der Satzung unter ?Hauptverkehrsstraßen? zu verstehen ist, geändert werden. Mit der neuen Regelung war geplant, die Definition der Hauptverkehrsstraße aus der geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Stadt zu übernehmen. Danach sollten zukünftig Hauptverkehrsstraßen im Wesentlichen die Straßen sein, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Haus & Grund Leipzig sieht die Vorlage in diesem Punkt nach wie vor als positiv an. Die Einstufung der Straßen in Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen dient dazu, den beitragspflichtigen Anteil für die Anlieger zu definieren. Wenn die Satzung in diesem Punkt klarere Definitionen vorgibt, kann der Umgang rechtssicherer und für den Bürger nachvollziehbarer werden.
Andererseits sahen die Änderungspläne aber auch vor, die Anhörungspflicht für Anwohner von Anliegerstraßen abzuschaffen. Haus & Grund hat die Abschaffung der Anhörungspflicht für Beitragspflichtige abgelehnt. Nach heute geltender Rechtslage ist die Gemeinde gehalten, bei Anliegerstraßen vor Beschluss und Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen betroffene Beitragspflichtige frühzeitig zu informieren und eine Anhörung durchzuführen. Diese damals auf Druck von Haus & Grund Leipzig eingeführte Anhörungspflicht der Stadt hat sich bewährt. Es war schon im Ansatz nicht nachvollziehbar, wenn das Verkehrs- und Tiefbauamt mit der nun ehemals vorgesehenen Änderung eine ?anliegerfreundlichere? Satzung schaffen wollte. Die in diesem Punkt ehemals geplante Änderung wäre an den Praxiserfahrungen völlig vorbeigelaufen. Wenn betroffene Anlieger für Maßnahmen des Straßenausbaus im schlimmsten Fall mit mehreren Tausend Euro zur Kasse gebeten werden, sind dies gerade die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben müssen, ihre Belange einzubringen. Nicht zuletzt ist deshalb auch in der Sächsischen Gemeindeordnung geregelt, dass Einwohner über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die die wirtschaftlichen Belange der Einwohner berühren, frühzeitig und umfassend zu informieren sind. Nur die geltende Anhörungspflicht kann diese Bedürfnissen Rechnung tragen. Sie sollte zudem auf Haupterschließungsstraßen erstreckt werden. Bei dieser Straßenkategorie beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen immerhin 50 %.

Eigentümer haben sich in der Vergangenheit der Stadt ohnehin schon wenig oder mangelhaft informiert und einbezogen gefühlt. Dies zeigen besonders auch die Erfahrungen, in denen Eigentümer nicht direkt von der Stadt, sondern beispielsweise über die Wasserwerke von wichtigen Vorhaben des Straßenausbaus in betroffenen Gebieten informiert worden sind.

Haus & Grund fordert die Stadt und die Fraktionen daher auf, die geplante Abschaffung der Anhörungspflicht endgültig fallen zu lassen. Die derzeit geltende Reglung der Anhörungspflicht muss auf Dauer bleiben, sie hat sich bewährt. Sie sollte von der Verwaltung ernsthaft umgesetzt werden. Die Anhörungspflicht sollte darüber hinaus auf Haupterschließungsstraßen erstreckt werden.

RA Eric Lindner

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