Zum Scheitern einer Novellierung der Baumschutzsatzung
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2010 beschlossen, die von der Fraktion der FDP initiierte Änderung der Baumschutzsatzung dahingehend, dass fortan Wohngrundstücke aus deren Geltungsbereich herausgenommen werden, abzulehnen.
Haus & Grund Leipzig e.V. bedauert diese primär parteipolitisch motivierte Entscheidung, welche sich indes bereits im Rahmen des Streitgespräches der Ratsmitglieder Vogler, Hobusch und Pellmann (LVZ vom 21. April 2010) abzeichnete.
Während seitens der FDP der überfällige Versuch gewagt wurde, den Leipziger Grundstückseigentümern die Freiheit zurückzugeben, ihr Eigentum auf der Grundlage eigener Entscheidungen eigenverantwortlich zu nutzen, verfallen die Vertreter der LINKEN darauf, dieses Ansinnen als vermeintlich vorauseilenden Gehorsam in Bezug auf Absichten der schwarz-gelben Landesregierung zu diffamieren.
Die Ratsfraktion der GRÜNEN ist sich nicht zu schade, die Thematik durch die Verwendung von Begriffen wie ?Kettensägenmassaker? oder Vergleiche mit Giftmülldeponien in einer völlig unangemessenen Weise zu emotionalisieren und zu popularisieren, um sich schließlich auf den Standpunkt zu stellen, dass die Grundstückseigentümer ohnehin nicht die Fachkompetenz besäßen, eigenverantwortlich mit ihrem Großgrün umzugehen.
Unter dem Dach von Haus & Grund Leipzig e.V. sind etwa 2.500 Eigentümer Leipziger Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser organisiert; die Leistungsgesellschaft des Vereins betreut einen weiteren Bestand von etwa 3.000 Wohneinheiten in und um Leipzig.
Aus diesem Eigentümerkreis heraus besteht nicht ansatzweise die Absicht, bei einer Novellierung der Baumschutzsatzung Wohngrundstücke zu roden. Vielmehr ist es so, dass gerade private Eigentümer von Wohnimmobilien zur Steigerung der Attraktivität der Objekte Großgrün anpflanzen. Eine hoheitliche Anregung war und ist hierfür ebenso wenig erforderlich, wie eine hoheitliche Bevormundung, um späterhin selbst Pflegemaßnahmen an diesen Pflanzen durchzuführen.
Die Diskussion um die Baumschutzsatzung entspricht bisweilen einem Streitgespräch zwischen Blinden über die Farbe; wer von den an der Diskussion beteiligten Personen hat jemals in seinem Leben selbst einen Baum gepflanzt bzw. unter Beachtung einer Baumschutzsatzung gepflegt, die sogar Erhaltungsmaßnahmen wie die Beseitigung abgestorbener Äste oder Verjüngungsschnitte unter amtlichen Genehmigungsvorbehalt stellt? Mutmaßlich niemand, denn ansonsten würde sich die Diskussion versachlichen.
Zudem drängt sich die Überlegung auf, ob sich einer der Entscheidungsträger jemals die Frage gestellt hat, wer dasjenige Großgrün, welches unter die Baumschutzsatzung fällt, vormals angepflanzt hat. Es waren in vielen Fällen privaten Wohneigentums die Vorfahren der heutigen Besitzer, aber Letzteren wird die Fähigkeit abgesprochen, hiermit weiterhin verantwortlich umzugehen.
In Sachsen werden mittlerweile jährlich mehrere hundert Einfamilienhäuser errichtet, die keiner Baugenehmigung bedürfen (§ 62 SächsBO). Die gleichen Personen, die eigenverantwortlich ein Haus errichten dürfen, benötigen aber dann, wenn sie Eingriffe in einen unter einer Baumschutzsatzung stehenden Pflanzenbestand auf ihrem Grundstück beabsichtigen, eine hoheitliche Gestattung. Ein deutlicheres Missverhältnis in Bezug auf die eigenverantwortlich zulässige Nutzungsausübung eines eigenen Grundstücks erscheint nicht denkbar.
Die Mitglieder des Rates mögen nach allem zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik und zu dem Mut finden, den Bürgern dieser Stadt eigenverantwortlich richtiges Handeln zuzutrauen. Rodungen drohen hierdurch nicht, auch nicht in Schleußig, weil ? ein praktischer Hinweis ? ohnehin nur ein Bruchteil der Häuser eine Durchfahrt zur Nutzung der Innenhöfe als Parkflächen hat. Mithin stellt sich auch dieser Einwand der Gegner als Scheinargument dar.
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