Klingelschilder in Sachsen zulässig
Die Namensbeschriftung von Klingelschildern und -leisten ist zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit einem bestehenden Mietvertrag erfolgt. Das geht aus einer Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten hervor.
Die Stellungnahme ist hier abzurufen.