Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Grundsteuer
Haus & Grund Sachsen fordert Neuregelung ohne Mehrbelastung für Eigentümer
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute gefällten Urteil die bisherige auf dem Einheitswert des Grundstücks basierende Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und für eine Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 gesetzt.
„Leider hat das Bundesverfassungsgericht keine klare Entscheidung getroffen, wie zukünftig die Grundlagen für die Grundsteuerberechnung ermittelt werden. Allein durch eine mögliche Fortschreibung der Einheitswerte werden die inzwischen entstandenen Ungerechtigkeiten nicht beseitigt.“, erklärte der sächsische Landesverbandspräsident René Hobusch nach der Urteilsverkündung.
Haus & Grund fordert daher, die Grundsteuer unabhängig von Wertkennzahlen und Marktwerten einfach nach der Fläche eines Grundstücks oder des Gebäudes zu berechnen. Der Verband befürwortet damit ein Modell, das an den ursprünglich von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachten Vorschlag angelehnt ist. Das dagegen von der Mehrheit der Bundesländer favorisierte Kostenwertmodell würde – nach einer Analyse des Zentralverbandes aus Angaben von über 500 Eigentümern aus ganz Deutschland - die Grundsteuerbelastung von Eigentümern teilweise vervierzigfachen, wenn die von der Politik versprochene Anpassung von Steuermesszahlen und Hebesätzen nicht kommt.
„Wir müssen zurückkommen zur ursprünglichen Idee der Grundsteuer. Danach sollte die Inanspruchnahme von kommunaler Infrastruktur mitfinanziert werden. Die politische Debatte ist dagegen mehr und mehr von der Idee geprägt, die Grundsteuer sei eine „verkappte Vermögenssteuer“, so Hobusch.
Quelle: Pressemitteilung Haus & Grund Sachsen