Bundesverfassungsgericht muss bei der Grundsteuer schnell Rechtssicherheit schaffen

In der seit Jahrzehnten erfolglos geführten Debatte zur Neuregelung der Grundsteuer wird in den kommenden Monaten endlich Bewegung kommen. Das erwartet der Eigentümerverband Haus & Grund Sachsen mit Blick auf die derzeit laufenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Bemessung der Grundsteuer.

Haus & Grund Sachsen warnt vor massiven Belastungen für Eigentümer

In der seit Jahrzehnten erfolglos geführten Debatte zur Neuregelung der Grundsteuer wird in den kommenden Monaten endlich Bewegung kommen. Das erwartet der Eigentümerverband Haus & Grund Sachsen mit Blick auf die derzeit laufenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Bemessung der Grundsteuer.

„Wir gehen davon aus, dass am Ende eine klare Aussage zur bislang praktizierten Einheitsbewertung, aber auch Erkenntnisse für eine Neugestaltung der Steuer stehen werden“, erklärte der sächsische Landesverbandspräsident René Hobusch. Das Karlsruher Urteil könne den politischen Druck erhöhen, die Reform der Grundsteuer rasch voranzutreiben und zu einfachen und transparenten Lösungen zu finden. „Bürger und Kommunen haben einen Anspruch auf Rechts- und Planungssicherheit.“ Das derzeit von der Mehrheit der Bundesländer favorisierte Kostenwertmodell wird die Grundsteuerbelastung von Eigentümern teilweise vervierzigfachen, wenn die von der Politik versprochene Anpassung von Steuermesszahlen und Hebesätzen nicht kommt. Das belegen erste Auswertungen einer Analyse des Zentralverbandes, in die Angaben von über 500 Eigentümern aus ganz Deutschland eingeflossen waren. „Das würde eine für die Bürger nicht hinnehmbare Mehrbelastung bedeuten und zugleich sämtliche Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zu Nichte machen“, so Hobusch.

Haus & Grund befürwortet für die Ermittlung der Grundsteuer ein Modell, das an den ursprünglich von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachten Vorschlag angelehnt ist. Demnach sollte sich die Grundsteuer nach der Größe des Grundstückes und nach der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem Wert bemessen.

Haus & Grund Sachsen

 

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