H&G Verfahren erfolgreich - Satzung zum Sanierungsgebiet Connewitz / Biedermannstr. gekippt
Der Eigentümerverband Haus & Grund Leipzig wurde nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Bautzen in seiner Ansicht bestätigt, dass die eilig am 19. Juni 2013 vom Stadtrat beschlossenen Heilungssatzungen zu den Leipziger Sanierungsgebieten rechtlich problematisch sind. Die Satzung für das Sanierungsgebiet Connewitz / Biedermannstraße wurde für unwirksam erklärt. In einem von Haus & Grund Leipzig angestrengten Normenkontrollverfahren unterlag die Stadt Leipzig erneut.
Bereits im Sommer 2013 hatte Haus & Grund Leipzig darauf hingewiesen, dass die am 19. Juni 2013 verabschiedeten Heilungssatzungen mutmaßlich rechtsfehlerhaft sind. Die Stadt Leipzig vertrat seinerzeit die Ansicht, nur kleinere Formalien wiederholen zu müssen, um ursprüngliche Satzungsfehler aus den frühen 1990er Jahren zu beseitigen. Ronald Linke, Vorsitzender von Haus & Grund Leipzig: "Mit dem Urteil vom 17. November 2015 ist die Ansicht der Stadt Leipzig widerlegt. Haus & Grund hat von Anfang an reklamiert, dass u.a. ein erneuter Abwägungsprozess unter Bürger- und Interessenvertreterbeteiligung hätte stattfinden müssen, was die Stadt Leipzig nicht wollte. Die nicht erfolgte Abwägung unter Berücksichtigung der Frage, ob die Sanierungsziele gerade im Sanierungsgebiet Connewitz/ Biedermannstraße überhaupt noch zu erreichen sind, war sodann neben dem Punkt, dass die räumlichen Grenzen des Sanierungsgebietes verändert wurden, auch zentraler Diskussionspunkt anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem 1. Senat des OVG Bautzen am 12. November 2015."
Dr. Eric Lindner, Geschäftsführer von Haus & Grund Leipzig, zu den Auswirkungen des Urteils: "Die Entscheidung des OVG Bautzen wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf alle Leipziger Sanierungsgebiete haben. Es wird hinsichtlich aller Sanierungsgebiete eine erneute Beteiligung der Bürger und Interessenvertreter nachzuholen und in deren Ergebnis abzuwägen sein, ob es sanierungsrechtlich überhaupt noch Sinn hat, neuerliche Heilungssatzungen zu beschließen."
Solche Heilungsversuche scheiden jedenfalls dann aus, wenn aus der Entwicklung der letzten Jahrzehnte absehbar ist, dass Sanierungsziele unerreichbar geworden sind. Hierbei möge auch berücksichtigt werden, dass die Stadt Leipzig in der Vergangenheit selbst Überlegungen angestellt hat, ob die Erhebung von Sanierungsausgleichsabgaben unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes, der hierfür zu betreiben ist, wirtschaftlich vertretbar ist.
Die schriftlichen Urteilsgründe reicht das OVG Bautzen nach; die Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.
Haus & Grund Leipzig