Voraussichtlich keine neue Mietrechtsschlichtungsstelle in Leipzig
Haus & Grund: Standpunkt der Stadt Leipzig nicht nachvollziehbar
Haus & Grund Leipzig sieht den Verwaltungsstandpunkt, keine Mietrechtsschlichtungsstelle ins Leben zu rufen, für falsch an. Haus & Grund befürwortet nach wie vor das Vorhaben, eine Mietrechtsschlichtung oder eine außergerichtliche Mediation mietrechtlicher Konflikte anzubieten – zum Wohle der Mitglieder und der betroffenen Mieter.
Leipzig verfügte in den 1990er Jahren über eine Mietrechtsschlichtungsstelle, im Rahmen derer die Stadt Leipzig, der Mieterverein sowie Haus & Grund in konstruktiver gemeinsamer Arbeit Konflikte zwischen Mietern und Vermietern einem Konsens zuführte. Mit dem sich – aus Mietersicht – deutlich entspannenden Wohnungsmarkt zur Jahrtausendwende hin ging die Nachfrage nach der Tätigkeit der Mietrechtsschlichtungsstelle deutlich zurück, bis diese ganz eingestellt wurde.
In Anbetracht neu aufkommender Konfliktfelder, seien es Betriebskostenabrechnungen, seien es Streitigkeiten anlässlich der Beendigung von Mietverhältnissen etc., entwickelte Haus & Grund Leipzig Überlegungen, die Mietrechts-schlichtungsstelle wieder ins Leben zu rufen. Erste Abstimmungen hierzu waren mit dem Mieterverein sowie mit dem Sozialbürgermeister der Stadt Leipzig erfolgt, als die Ratsfraktion der Grünen im Oktober 2014 – ohne Abstimmung mit dem Mieterverein sowie mit Haus & Grund Leipzig – ihrerseits den Antrag in den Stadtrat einbrachten, die Mietrechtsschlichtungsstelle zu reaktivieren. Wenngleich der Antrag der Ratsfraktion der Grünen in erster Linie mit angeblichen Verdrängungsprozessen in Leipzig und den sich hieraus ergebenden Folgen begründet ist, hat sich Haus & Grund Leipzig verwaltungsintern positiv positioniert und sich der Anregung zur Wiedergründung der Mietrechts-schlichtungsstelle angeschlossen.
Unter dem Az. A-00506/14-VSP-001 liegt nunmehr der Verwaltungsstand vom 12. Mai 2015 vor, dem gemäß weder das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule noch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau eine solche Einrichtung für erforderlich halten. Begründet wird dies damit, dass anders als in den 1990er Jahren mittlerweile ein breites Angebot an juristischer Unterstützung und Beratung bestünde. Hierbei wird explizit auf die Angebote des Mieterverein Leipzig sowie der „Leistungsgesellschaft Haus & Grund Leipzig mbH“ verwiesen.
Allein schon der Hinweis im Verwaltungsstandpunkt auf die „Leistungsgesellschaft Haus & Grund Leipzig mbH“ zeigt, wie tiefgründig man sich im Rathaus mit der Materie befasst haben muss, denn die „Leistungsgesellschaft Haus & Grund Leipzig mbH“ als reine Hausverwaltungstochter von Haus & Grund Leipzig hat schlichtweg nichts mit der Mitgliederberatung zu tun und zwar weder in den 1990er Jahren, noch derzeit oder in der Zukunft.
Es geht auch nicht um Beratung von Rechtssuchenden, die diese sicherlich in vielfältiger Hinsicht in Anspruch nehmen können, sondern um die im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung schnelle und kostengünstige Beilegung von Konflikten in Mietverhältnissen. Gerade in andauernden Mietverhältnissen sollten beide Vertragsparteien ein Interesse daran haben, Konfliktsituationen nicht gerichtlich, sondern außergerichtlich beizulegen, wozu eine neue Mietrechtsschlichtungsstelle einen guten Beitrag hätte leisten können. Die Friedensrichter, auf die der Verwaltungsstandpunkt verweist, können dies nicht leisten. Sprechzeiten bestehen dort einmal im Monat für ein knappes Zeitfenster – eine der Friedensrichterstellen in Leipzig ist derzeit auch gar nicht besetzt.
Haus & Grund Leipzig steht ungeachtet dessen jederzeit für Überlegungen zur Mietrechtschlichtung oder zur außergerichtlichen Mediation mietrechtlicher Konflikte aufgeschlossen gegenüber – zum Wohle der Mitglieder und der betroffenen Mieter.