Haus & Grund: Übergangsregelung zum Verbrauchsausweis läuft zum 30.09.2008 ab
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund weist darauf hin, dass für bestimmte Wohngebäude die Übergangsregelungen zum Energieausweis zum 30.09.2008 ablaufen.
Nach Einführung der gesetzlichen Pflicht für Hauseigentümer, ab 01.07.2008 einen Energieausweis vorzulegen, gibt es eine Reihe von Übergangsvorschriften. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer uneingeschränkt zwischen dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis wählen.
Für Wohngebäude mit (a) weniger als fünf Wohneinheiten, für die (b) der Bauantrag vor dem 01.01.1977 gestellt wurde und die (c) das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreichen ist diese Wahlfreiheit eingeschränkt. Eigentümer dieser Gebäude müssen ab dem 01.10.2008 einen Bedarfsausweis vorlegen. Energieausweise auf Verbrauchsbasis, die bis dahin erstellt worden sind, bleiben allerdings wie alle Energieausweise zehn Jahre gültig und können auch für diese Gebäude über den 30.09.2008 hinaus vorgelegt werden.
Haus & Grund berät Rat suchende Eigentümer und Vermieter zu diesen und allen anderen Fragen rund um die Immobilien kostenfrei.
RA Eric Lindner