Trinkwasser: Bürokratieabbau bei Legionellenprüfung
Das Bundesgesundheitsministerium will private Vermieter von einer Reihe bürokratischer Pflichten im Zuge der Legionellenprüfung von Trinkwasseranlagen entlasten (News vom 02.02.2012). Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unter Hinweis auf geplante Änderungen der Trinkwasserverordnung hin. "Die Länder, die diese Lasten seinerzeit in die Verordnung geschrieben hatten, sollten ihren Fehler korrigieren und den Änderungsvorschlägen zügig zustimmen", forderte der Präsident von Haus & Grund Deutschland Rolf Kornemann heute in Berlin. Dann hätten Vermieter bis Ende 2013 Zeit, ihre Anlagen erstmalig prüfen zu lassen. Nach aktueller Rechtslage endete diese Frist bereits am 31. Oktober 2012.
Seit November 2011 sind Vermieter von Wohnungen verpflichtet, ihre Trinkwasseranlagen – soweit sie eine bestimmte Größe überschreiten – den Gesundheitsbehörden zu melden und jährlich auf Legionellen überprüfen zu lassen. Die neue Verordnung sieht nun vor, dass Legionellenprüfungen nur noch alle drei Jahre vorgenommen werden müssen und außerdem nur auffällige Befunde den Ämtern zu melden sind. Zudem werden nun Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern explizit von der Pflicht ausgenommen. Kornemann: "Diese Änderungen entlasteten nicht nur Millionen privater Vermieter. Auch die Mieter profitierten von geringeren Betriebskosten." Ein Verabschiedungstermin für die geplanten Änderungen der Trinkwasserverordnung ist aber derzeit noch nicht absehbar.
Haus & Grund Deutschland