Bundesregierung bekennt sich erneut zur Mietrechtsreform
Beim "Warten auf die Mietrechtsänderung" (Börstinghaus, NZM 2012, 177 [178]) können Mietrechtler neue Hoffnung schöpfen. In einer Unterrichtung des Bundestages zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept hat die Bundesregierung jetzt angekündigt, die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes (News vom 23.11.2011, News vom 17.05.2011) abzuschließen und den Entwurf im Kabinett zu beschließen. Zwischenzeitlich war bezweifelt worden, ob die Mietrechtsänderung überhaupt noch kommt (Börstinghaus, NZM 2012, 177 [178]). In dem Bericht der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/9262, 4) heißt es: "Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ressortabstimmung abzuschließen und einen Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf), der die Stellungnahmen der Länder und Verbände berücksichtigt, herbeizuführen."
Teile des 10-Punkte-Sofortprogramms sind:
- die beschleunigte Umsetzung von Offshore-Windenergieanlagen,
- der beschleunigte Stromnetzausbau, die Förderung von Speicherkraftwerken,
- die Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Erprobung der sicheren Speicherung von Kohlendioxid,
- die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas und
- die Erweiterung des Energie-Contracting im Mietwohnungsbereich, die mit dem Mietrechtsänderungsgesetz umgesetzt werden soll.
Haus & Grund Deutschland
Haus & Grund Leipzig | RA Eric Lindner