Grundsteuererlass: Haus & Grund-Musterverfahren vor der Entscheidung
Am 18. April findet vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München die mündliche Verhandlung in dem von Haus & Grund unterstützten Verfahren gegen die Verschärfungen des Grundsteuererlasses für Vermieter statt. Der BFH wird darüber entscheiden, ob die 2008 beschlossene Beschränkung des Grundsteuererlasses für Vermieter rechtmäßig ist.
In dem unter dem Aktenzeichen II R 36/10 beim BFH anhängigen Revisions- verfahren geht es zum einen um die Frage, ob die Neuregelung des § 33 GrStG eine unzulässige echte Rückwirkung darstellt. Zum anderen soll geklärt werden, ob eine willkürliche Differenzierung darin zu sehen ist, dass ein Grundsteuererlass nur noch bei einer mehr als 50-prozentigen Rohertragsminderung möglich ist und ob der Gesetzgeber damit eine zu grobe Pauschalierung vorgenommen hat. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Bremen, hatte beide Fragen verneint, in seinem Urteil allerdings die Revision zugelassen (Urteil vom 9. Juni 2010, Az. 3 K 57/09).
Hintergrund: Seit dem Jahr 2008 können Vermieter einen Teilerlass der Grundsteuer nur noch dann beantragen, wenn die Ertragsminderung einer Immobilie aufgrund unverschuldeter Leerstände mehr als 50 Prozent beträgt. In diesem Fall wird die Grundsteuer um 25 Prozent erlassen, wenn der Vermieter die Minderung des normalen Ertrages seiner Immobilie nicht zu vertreten hat. Bei vollständigem Mietausfall beträgt der Grundsteuererlass 50 Prozent. Bis zur Änderung des entsprechenden § 33 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wurde Erlassanträgen bereits ab einem Einnahmeausfall von mehr als 20 Prozent stattgegeben.
Haus & Grund Leipzig | RA Eric Lindner