Vorstoß einer Mieterhöhungsbegrenzung gescheitert
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Sicherung bezahlbarer Mieten der Fraktion "Die Linke" (BT-Drs. 17/6371) abgelehnt (GE 2012, 352).
In dem Papier hieß es:
"Wenn in Teilgebieten einer Gemeinde die Neuvermietungsmieten auf Grund erhöhter Nachfrage in Relation zu anderen Gemeindebereichen unverhältnismäßig steigen, dann beeinflusst diese Entwicklung längerfristig auch die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel für die gesamte Kommune. Diesem Mieterhöhungsdruck gilt es entgegenzuwirken, unangemessen hohe Mietrenditen zu begrenzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Bestandsmieten zu leisten.
Der in § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu Recht enthaltene Schutz vor Mietpreis- überhöhungen wird wirkungsvoll verstärkt, indem die maßgeblichen vergleichbaren Räume und deren Wohnungsangebote nicht mehr – wie bisher – nur auf der gesamten Gemeindefläche zu Grunde gelegt werden, sondern auch innerhalb einzelner Teilgebiete einer Gemeinde verglichen werden können. Dies unterstützt gerade in Großstädten und Ballungsgebieten die Präventivwirkung dieser Norm. Um den Mietpreisauftrieb insgesamt zu verlangsamen, wurden zudem die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) von 20 vom Hundert auf 15 vom Hundert gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei Jahren auf vier Jahre gestreckt. Damit wird eine wirksame Abschwächung der Mietentwicklung erwartet, die gleichfalls mittelfristig senkend auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel wirkt."
Nach Auffassung der Initiatoren sollten Mietspiegel damit nicht mehr lediglich für eine ganze Gemeinde erstellt werden, sondern auch für einzelne Teilgebiete. Außerdem sollte die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15 % gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei auf vier Jahre gestreckt werden. Der Rechtsausschuss des Bundestages lehnte indes den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Linken und der SPD-Fraktion ab. Die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" enthielt sich der Stimme.