Neue Lizenzentgelte für TV und Hörfunk: Vorteile für Haus & Grund-Mitglieder
Haus & Grund Deutschland weist Vermieter und Eigentümergemeinschaften aus gegebenem Anlass nochmals auf Fragen der urheberrechtlichen Ansprüche der VG Media hinsichtlich zusätzlicher Lizenzentgelte für die Nutzung von privaten Hörfunk- und Fernsehsignalen hin. Lizenzpflichtig ist grundsätzlich jeder, der Fernseh- und Hörfunksignale in einer Hausverteileranlage weitersendet oder zur Nutzung bereitstellt.
Sollte ein Kabelnetzbetreiber das hausinterne Kabelnetz betreiben, ist nur dieser vergütungspflichtig, nicht aber der Hauseigentümer. Eine Vergütungspflicht entfällt in der Regel jedoch auch dann, wenn nicht der Kabelnetzbetreiber, sondern der Gebäudeeigentümer das hausinterne Kabelnetz betreibt. In diesen Fällen verlangt die VG Media regelmäßig keine Vergütung von dem Eigentümer, da diese bereits durch die Zahlung des Kabelnetzbetreibers an die VG Media erfolgt ist.
Mitglieder von Haus & Grund-Vereinen müssen zudem erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn mehr als zehn Wohnungen über eine Empfangsanlage mit Programmen versorgt werden. Zudem räumt die VG Media Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte einen Rabatt von 20 Prozent ein. Für das Jahr 2010 beträgt das Entgelt somit lediglich 1,54 Euro pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert es sich auf 1,01 Euro pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Haus & Grund-Mitglieder müssen zudem lediglich pauschal 64,20 Euro zahlen, um sämtliche Ansprüche der Vergangenheit abzugelten.
Detaillierte Informationen zum Thema stellt Haus & Grund Deutschland auf seiner Internetseite unter www.hausundgrund.de/vgmedia zur Verfügung. Unter anderem können dort der Einzelvertrag sowie eine Checkliste heruntergeladen werden, anhand derer die VG Media feststellen kann, ob überhaupt eine Lizenzentgeltpflicht besteht.
Haus & Grund Leipzig | RA Eric Lindner