Legionellenprüfung: Bald doch nur aller drei Jahre?

Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar, die seit 01.11.2011 novellierte Trinkwasserverordnung, die eine jährliche Legionellenüberprüfung von Warmwasseranlagen in den meisten Mehrfamilienhäusern vorsieht, nun doch zu ändern. Noch im ersten Quartal 2012 soll ein Referentenentwurf vorlegt werden, der nur noch eine Überprüfungspflicht aller drei Jahre vorsieht.

Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar, die seit 01.11.2011 novellierte Trinkwasserverordnung, die eine jährliche Legionellenüberprüfung von Warmwasseranlagen in den meisten Mehrfamilienhäusern vorsieht, nun doch zu ändern. Noch im ersten Quartal 2012 soll ein Referentenentwurf vorlegt werden, der nur noch eine Überprüfungspflicht aller drei Jahre vorsieht. Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum". Bereits vor Inkrafttreten war kritistiert worden, dass weder die Betroffenen noch die Gesundheitsämter ausreichend Zeit hatten, sich auf die zahlreichen anstehenden Überprüfungen vorzubereiten. Darauf reagiert nun offenbar das Ministerium.

Hintergrund: Seit 01.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mehr als 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter aufweist.

Die Kosten der seit 01.11.2011 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung von Trinkwasseranlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern sind Betriebskosten. Aber auch Modernisierungskosten können auf Mieter im Zuge der Legionellenüberprüfung zukommen (News v. 06.12.2011, News v. 14.11.201107.11.2011, 11.10.2011, 12.08.2011 und 09.08.2011).



Haus & Grund Leipzig | RA Eric Lindner

« zurück