Neues KfW-Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" ab 01.01.2012

Seit 01.01.2012 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das neue Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (Programmnummer 432) an. Dabei werden Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierkonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen vergeben.

Seit 01.01.2012 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das neue Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (Programmnummer 432) an. Dabei werden Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierkonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen vergeben.

Ebenfalls bezuschusst werden kann ein "Sanierungsmanager", der die vorgesehenen Maßnahmen in der Planung und Realisierung begleitet. Insgesamt stehen dafür 2012 92 Millionen Euro zur Verfügung. Zwar können ab sofort nur Kommunen, deren Eigenbetriebe, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften die Zuschüsse beantragen, aber auch private Eigentümer können von diesem Programm profitieren, nämlich dann, wenn ihr Grundstück in einem Quartier (auch innerhalb eines Städtebauförderungsgebietes) liegt, das von der Kommune dafür ausgewählt wurde. Dabei hat Haus & Grund Deutschland erreicht, dass die dann erarbeiteten Konzepte nicht zwingend von privaten Eigentümer umgesetzt werden müssen. Vom Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" werden bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, die der Erstellung eines integrierten Konzepts für das Quartier und eines "Sanierungsmanagers" dienen.

In Sachen "Energieeinsparung" ist auch auf einen neuen Internetauftritt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) hinzuweisen, bei dem Interessierte umfassende Informationen zum Energieeinspargesetz (EnEG), zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und weiteren Themen abrufen können (www.bbsr-energieeinsparung.de).


Haus & Grund Leipzig | RA Eric Lindner 

 





Quelle:
Grundeigentum 2011, 1568

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