Abfallwirtschaftssatzung jetzt mit Schadensersatzanspruch für Eigentümer

Der Leipziger Stadtrat hat eine neue Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Darin war ursprünglich geplant, den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei einem vorübergehenden Ausfall der Abfallentsorgung fortzuschreiben.

Der Leipziger Stadtrat hat eine neue Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Darin war ursprünglich geplant, den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei einem vorübergehenden Ausfall der Abfallentsorgung fortzuschreiben. Der
Ausschluss sollte für höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen und betriebsnotwendige Arbeiten gelten. Die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat hatte daraufhin beantragt, dass der Schadensersatzanspruch nur bei höherer Gewalt ausgeschlossen wird. Dieser Antrag der FDP wurde von der Stadt übernommen. Der so geänderten Satzung wurde mit breiter Mehrheit beschlossen.

“Damit haben die Grundstückseigentümer nun einen echten Schadensersatzanspruch gegen ihren Abfallentsorger, wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommt”, begrüßte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Isabel Siebert den Stadtratsbeschluss, “es ist Bürgern wie Unternehmern nicht vermittelbar, warum er auf dem Schaden sitzen bleiben soll, den zum Beispiel innerbetriebliche Störungen oder andere vom Entsorger zu vertretende Leistungsausfälle verursachen. Die neue Schadensersatzregelung wird hoffentlich dazu führen, dass die Stadtreinigung besser arbeitet. Genau darum
geht es uns bei der Neuregelung: Wir wollen privatwirtschaftliche Anreize für besseren Service setzen.”

 

René Hobusch

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