Legionellenüberprüfung II: Auch Modernisierungskosten kommen auf Mieter zu
Die Kosten der seit 01.11.2011 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung von Trinkwasseranlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern sind Betriebskosten (News vom 07.11.2011). Aber auch Modernisierungskosten können auf Mieter im Zuge der Legionellenüberprüfung zukommen. Daraus weist Rechtsanwalt Eric Lindner vom Leipziger Ortsverein der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Die Anzahl der erforderlichen Proben soll offenbar so gewählt werden, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Außerdem soll am Warmwasservorlauf und -rücklauf sowie an einer Entnahmestelle eine Probe zu entnehmen sein. Soweit vor allem bei den vor 1990 gebauten Warmwasserbereitungsanlagen am Vor- und Rücklauf möglicherweise Wasserhähne eingebaut werden müssen, um die Proben entnehmen zu können, handelt es sich um Baumaßnahmen, für die eine Mieterhöhung in Betracht kommt (Blümmel, GE 2011, 1396). Diese Baumaßnahmen muss ein Vermieter dann nämlich auf Grund von Umständen durchführen, die er nicht zu vertreten hat (im Sinne von § 559 Abs. 1 Var. 2 BGB; siehe unten). Solche sog. unvertretbaren Maßnahmen rechtfertigen eine Mieterhöhung (Blümmel, GE 2011, 1396). Sie werden wie eine Modernisierungsmieterhöhung behandelt.
Haus & Grund Leipzig
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.