Haus & Grund: Auffassung des Deutschen Mieterbundes zu Legionellenprüfung nicht nachvollziehbar

Die Kosten der seit 01.11.2011 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung von Trinkwasseranlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern sind Betriebskosten. Darauf weist heute der Haus & Grund-Ortsverein in Leipzig hin. Anderslautende Äußerungen des Deutschen Mieterbundes (z. B. Leipziger Volkszeitung v. 05./06.11.2011) seien nicht nachvollziehbar.

Die Kosten der seit 01.11.2011 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung von Trinkwasseranlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern sind Betriebskosten. Darauf weist heute der Haus & Grund-Ortsverein in Leipzig hin. Anderslautende Äußerungen des Deutschen Mieterbundes (z. B. Leipziger Volkszeitung v. 05./06.11.2011) seien nicht nachvollziehbar.

"Vermieter, die in ihren Mietverträgen die Umlage von Betriebskosten mit Bezug auf die Betriebskostenverordnung vereinbart haben, können diese Kosten selbstverständlich auf die Mieter umlegen", stellte der Geschäftsführer von Haus & Grund Leipzig, Rechtsanwalt Eric Lindner, klar. Sollten Investitionen erforderlich sein, damit die Legionellenprüfung technisch überhaupt möglich sei, könnten die Mieter im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung an diesen Kosten beteiligt werden, ergänzte er.

Hintergrund: Seit 01.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mehr als 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter aufweist.

Die wichtigsten Änderung für Eigentümer und Vermieter finden Sie hier.

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