Revisionen: Statistische Betrachtungen in Mietsachen
Nach einer aktuellen Übersicht über den Geschäftsgang bei den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs waren im Jahr 2010 beim VIII. Senat des Bundesgerichtshofs 159 Streitigkeiten aus dem Gebiet des Wohnraummietrechts eingegangen. Das soll einem Anteil von rund 45,8 % aller Eingänge beim VIII. Senat ausmachen, wie Prof. Dr. Volker Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, aktuell berichtet (WuM 2011, 445).
Dagegen waren beim XII. Senat des Bundesgerichtshofs im Jahr 2010 aus dem Bereich der Miet- und Pachtverhältnisse 91 Verfahren eingegangen, was einen Anteil von 57,2 % der dortigen Gesamteingänge ausmacht. Damit ergibt sich immerhin eine Anzahl von 250 Verfahren, die Mietsachen insgesamt betreffen. Der Durchschnittsstreitwert lag in den Jahren 2002 bis 2010 bei rund 12.000,00 € in Wohnraum-Mietsachen, in Gewerberaum-Mietsachen bei rund 225.000,00 € pro Verfahren (Vorwerk, WuM 2011, 455).
Der VIII. Senat ist seit 01.01.2002 für Revisionen in Wohnraummietsachen zuständig (dazu instruktiv Milger, NZM 2011, 177 ff.). Die Zahlung der zugelassenen Revisionen steht dabei deutlich im Vordergrund. Allein 2010 waren 132 Revisionen von den Berufungsgerichten zugelassen worden (Milger, NZM 2011, 177 [178]). Eine andere statistische Übersicht (Börstinghaus, NZM 2008, 225 ff.), die die Rechtsprechung des BGH in Wohnraummietsachen unter dem Kriterium „eher vermieterfreundlich“, „eher mieterfreundliche“ oder eher „neutral“ einzuordnen versucht, dürfte so manchen Vermieter überraschen. Dabei wurden Entscheidungen aus zwölf verschiedenen Gebieten des Wohnraummietrechts untersucht (allgemeine Fragen; vertragsgemäßer Gebrauch; Untervermietung; Mietsicherheit; Betriebskosten; Heizkosten; Gewährleistung; Mieterhöhung; preisgebundener Wohnungsbau; Mietpreisüberhöhung; Kündigung; Schönheitsreparaturen). In acht von zwölf Gebieten waren die Entscheidungen dabei mehrheitlich als „eher vermieterfreundlich“ einzustufen; nur in drei Gebieten „eher mieterfreundlich“, im Übrigen ausgeglichen oder „neutral“ (Börstinghaus, NZM 2008, 225 [229]).
RA Eric Lindner
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