Haus & Grund informiert in dieser Seminarreihe über aktuelle Rechtsprechung im Miet- und Immobilienrecht sowie Gesetzesänderungen. Zielgruppe sind Mitarbeitende von Immobilienverwaltungen, der Immobilienwirtschaft sowie Vermieter und Makler.
Programm
• Aktuelle BGH-Rechtsprechung im Mietrecht
• Die neue GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Mietrecht
• Änderung von Grundbucheintragungen (GbR)
• Mieterhöhung bei Ersatz vorhandener Rauchwarnmelder
• Pflicht des Mieters zur Zugangsgewährung
• Anspruch eines Vermieters auf fiktiven Schadensersatz bei Beschädigung
• Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
• CO2-Kostenaufteilung
• Reformgesetze im Mietrecht (Steckersolargeräte und WEG-Versammlung)
• Update: Leipziger Mietspiegel 2020/2022
• Fristlose Kündigung des Vermieters und anschließender Zahlungsausgleich
• Mietpreisbremse: Falsche Auskunft über Vormiete birgt Gefahren
• Installation einer Wallbox in der Garage
• Wasserwerke Leipzig: Wassersensible Stadt- und Grundstücksgestaltung
• Wasserwerke Leipzig: Zählermanagement und Niederschlagswasserbewirtschaftung
• STO Klimaservice: Scannen bis in die Nische
• Wärmemessdienste und Rauchwarnmelder in Sachsen
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Referenten
RA Dr. Eric Lindner, Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig
Ralf Schubert – Projektmanager STO SE & Co. KGaA
Frau Bernhardt und Frau Dr. Hänsel, Kommunale Wasserwerke Leipzig
Jens Oelsch, AMVD Heizkostenabrechnung e.K. Leipzig
Ort & Zeit
Montag, 23. Oktober 2023 | 13 Uhr bis ca. 17 Uhr
Berufsförderungswerk Leipzig, Georg-Schumann-Straße 148, 04159 Leipzig
Preise
102,60 €/Person für Haus & Grund-Mitglieder
133,60 €/Person (Nichtmitglieder)
Die Rechnung erhalten Sie nach der Veranstaltung.
Teilnahmezertifikat gem. § 34c GewO
Zertifikat nach § 34c GewO für Wohnimmobilienverwalter Bescheinigung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für 3,5 Zeitstunden!
Veranstaltungsbedingungen
Stornierungen sind bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin wird die Hälfte des Seminarentgelts fällig. Danach ist das gesamte Seminarentgelt zu zahlen.